WBF - Coronavirus: Bundesrat eröffnet Konsultation zur Verlängerung des Schutzschirms für Publikumsanlässe

News von WBF
25.02.2022, Bern - Der Bundesrat hat am 23. Februar 2022 die Konsultation zur Änderung der Verordnung über
Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung im Zusammenhang mit der
Covid-19-
Epidemie (Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe) eröffnet. Die Verordnungsanpassung hat die
Verlängerung des Schutzschirmes für öffentliche Veranstaltungen bis Ende Dezember 2022 zum Ziel.
Die
Konsultationsfrist dauert bis am 7. März 2022.
Diese Verlängerung erfordert insbesondere eine Anpassung der Fristen und Geltungsdauer in der Covid- 19-Verordnung Publikumsanlässe. Aufgrund der Dringlichkeit führt der Bundesrat eine Sonderkonsultation im Sinne von Art. 1 Abs. 3 und 4 Covid-19-Gesetz durch. Die geänderte Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe soll am 1. Mai 2022 in Kraft treten.
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Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen ist dem Generalsekretariat unterstellt. Die Aufgabe des Büros ist es, das allgemeine Konsumenteninteresse zu wahren und gleichzeitig den spezifischen Kollektivinteressen der Verbraucher und den Interessen der Gesamtwirtschaft gebührend Rechnung zu tragen.
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