BLV - Massnahmen gegen Vogelgrippe teilweise aufgehoben


Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

27.12.2021, Bern - Nach Auftreten des hochansteckenden Virus der Aviären Influenza in Hüntwangen ZH hatten das BLV und die Kantone am 27. November Schutzmassnahmen ergriffen. Die strengsten Auflagen in den Gemeinden rund um den Seuchenbetrieb werden nun aufgehoben. Die Einschränkungen entlang der grossen Gewässer in der Schweiz bleiben aber bis mindestens Ende Januar 2022 bestehen. Für eine Übertragbarkeit des Virus auf den Menschen gibt es keine Hinweise.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hebt in Absprache mit den kantonalen Behörden die strengsten Massnahmen per 27. Dezember 2021, 00:00 Uhr, auf. Der Transport von Eiern oder Geflügel ist wieder ohne Vorbehalt möglich. Die Einschränkungen galten rund zehn Kilometer um den Seuchenbetrieb. Sie betrafen Gemeinden im Kanton Zürich, Aargau und Schaffhausen.

Die schnelle Reaktion und die ergriffenen Schutzmassnahmen haben sich bewährt: Die Seuche hat sich rund um den betroffenen Geflügelbetrieb nicht ausgebreitet.

Weiterhin geltende Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels

In den umliegenden Ländern breitet sich die Vogelgrippe weiter aus. Migrierende Wildvögel können sie jederzeit wieder in die Schweiz einschleppen. Aus diesem Grund bleiben die zusätzlichen vorbeugende Massnahmen bestehen. Sie gelten für die Uferstreifen im Abstand von einem bzw. drei Kilometern entlang der grossen Gewässer des Mittellandes. In diesen sogenannte Kontroll- und Beobachtungsgebieten dürfen Hühner, Gänse oder anderes Hausgeflügel nur noch unter Auflagen ins Freie. Damit wird der Kontakt mit Wildvögeln und damit die Übertragung der Seuche vermieden. Gänse oder Laufvögel sind zudem von Hühnern getrennt zu halten.

Diese Massnahmen gelten mindestens bis Ende Januar. Direktzahlungen für «besonders tierfreundliche Haltung» werden weiterhin ausbezahlt.

Keine Gefahr für den Menschen

Nach heutigem Wissensstand ist der Virusstamm nicht auf Menschen übertragbar. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist unbedenklich.


Medienkontakt:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Medienstelle Tel. 058 463 78 98
media@blv.admin.ch

Über Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV:
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es ist das Kompetenzzentrum der Schweiz für die Bereiche Lebensmittelsicherheit, Ernährung, Tiergesundheit, Tierschutz und Artenschutz im internationalen Handel.

Hauptaufgabe des BLV ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mensch und Tier aktiv zu fördern. Die Hauptpfeiler dafür sind beim Menschen Lebensmittelsicherheit und gesunde Ernährung und beim Tier Tierschutz und Tiergesundheit.

Der Hauptsitz des BLV ist in Bern. In Tänikon und in Zollikofen bestehen weitere Zentren zur Erforschung der tiergerechten Haltung von verschiedenen Tieren.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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