News Abo

ARE: Bundesrat genehmigt Richtplananpassung des Kantons Jura in Bezug auf die Windenergienutzung


Bundesamt für Raumentwicklung ARE

13.12.2021, Bern - Um die Produktion von Windenergie zu unterstützen, hat der Kanton Jura seinen Richtplan überarbeitet und fünf neue Windenergiegebiete ausgeschieden. Er trägt damit wesentlich dazu bei, die Energiestrategie 2050 des Bundes umzusetzen. An seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 hat der Bundesrat die Änderungen im jurassischen Richtplan betreffend Windenergienutzung genehmigt. Dies ermöglicht dem Kanton, die Planung seines Modellprojekts am Standort Haute Borne so rasch als möglich in Angriff zu nehmen.

2017 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Energiestrategie 2050 des Bundes gutgeheissen. Die Stromproduktion aus erneuerbaren und lokal vorhandenen Energiequellen wie Sonne, Wind, Biomasse und Umgebungswärme soll ausgebaut werden, damit zum einen der steigende Strombedarf gedeckt und zum anderen der Treibhausgasausstoss gesenkt werden kann. Am 28. Juni 2017 hat der Bundesrat das Konzept Windenergie verabschiedet, das im September 2020 überarbeitet wurde. Darin gibt der Bund den Kantonen einen Orientierungsrahmen für ihren Beitrag zu seinen Ausbauzielen vor. Bis 2050 soll der Kanton Jura jährlich bis zu 180 GWh Strom aus Windkraft produzieren. Für das Jahr 2035 hat sich der Kanton selbst eine Jahresproduktion von 150 GWh Windstrom zum Ziel gesetzt.

Von den fünf Standorten, die neu im jurassischen Richtplan aufgeführt sind, kann der Kanton Jura jenen von Haute Borne bereits für sein Modellprojekt nutzen. Die dabei gesammelten Erfahrungen können dereinst in die Realisierung von Windparkprojekten an den vier übrigen Standorten einfliessen.

In Bezug auf den Standort Peu-Claude, der rund zehn Kilometer von der UNESCO-Welterbestätte La Chaux-de-Fonds / Le Locle entfernt liegt, vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten sind und die Windenergienutzung von überwiegendem Interesse ist. Bei den drei übrigen Standorten (Sur Rosé – Plain Fayen, Les Boulaies und Champ du Fol) sind noch zusätzliche richtplanerische Abklärungen erforderlich, bevor die Nutzungsplanung in Angriff genommen werden kann. Diese Abklärungen betreffen insbesondere den Vogelschutz. Der Bundesrat hat diese drei Standorte deshalb im Koordinationsstand «Zwischenergebnis» genehmigt anstatt im Koordinationsstand «Festsetzung».


Medienkontakt:
Laurent Maerten
Leiter Richtplangruppe Westschweiz
Bundesamt für Raumentwicklung ARE
Tel. +41 58 462 50 92
laurent.maerten@are.admin.ch

Über Bundesamt für Raumentwicklung ARE:
Das ARE ist die Fachbehörde des Bundes für Fragen der räumlichen Entwicklung, der Mobilitätspolitik und der nachhaltigen Entwicklung. Es arbeitet mit Kantonen und Gemeinden zusammen. Auch ist es bei der internationalen Zusammenarbeit in räumlichen Belangen federführend.

Das ARE folgt bei seinen Arbeiten der Vision, dass der Raum Schweiz nachhaltig gestaltet wird und das ARE diese Entwicklung massgebend mitsteuert.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Tagesthemen.ch

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­informationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informationsportalen gehört HELP Media AG zu den Marktleadern im Schweizer Onlinemarkt.


HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Immer aktuell informiert

Abonnieren Sie den Reise-Newsletter und Sie sind stets aktuell informiert.

Newsletter abonnieren

Alle Angaben ohne Gewähr

Kontakt

  • Email:
    info@help.ch

  • Adresse:
    HELP Media AG
    Geschäftshaus Airgate
    Thurgauerstrasse 40
    8050 Zürich

  • Zertifikat:
    SADP

Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung