ARE: Bundesrat genehmigt Richtplananpassung des Kantons Jura in Bezug auf die Windenergienutzung

News von ARE
13.12.2021, Bern - Um die Produktion von Windenergie zu unterstützen, hat der Kanton Jura seinen Richtplan
überarbeitet und fünf neue Windenergiegebiete ausgeschieden. Er trägt damit wesentlich dazu bei,
die
Energiestrategie 2050 des Bundes umzusetzen. An seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 hat der
Bundesrat die Änderungen im jurassischen Richtplan betreffend Windenergienutzung genehmigt.
Dies
ermöglicht dem Kanton, die Planung seines Modellprojekts am Standort Haute Borne so rasch als
möglich in Angriff zu nehmen.
Von den fünf Standorten, die neu im jurassischen Richtplan aufgeführt sind, kann der Kanton Jura jenen von Haute Borne bereits für sein Modellprojekt nutzen. Die dabei gesammelten Erfahrungen können dereinst in die Realisierung von Windparkprojekten an den vier übrigen Standorten einfliessen.
In Bezug auf den Standort Peu-Claude, der rund zehn Kilometer von der UNESCO-Welterbestätte La Chaux-de-Fonds / Le Locle entfernt liegt, vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten sind und die Windenergienutzung von überwiegendem Interesse ist. Bei den drei übrigen Standorten (Sur Rosé – Plain Fayen, Les Boulaies und Champ du Fol) sind noch zusätzliche richtplanerische Abklärungen erforderlich, bevor die Nutzungsplanung in Angriff genommen werden kann. Diese Abklärungen betreffen insbesondere den Vogelschutz. Der Bundesrat hat diese drei Standorte deshalb im Koordinationsstand «Zwischenergebnis» genehmigt anstatt im Koordinationsstand «Festsetzung».
Medienkontakt:
Laurent Maerten
Leiter Richtplangruppe Westschweiz
Bundesamt für Raumentwicklung ARE
Tel. +41 58 462 50 92
laurent.maerten@are.admin.ch
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Über Bundesamt für Raumentwicklung ARE:
Das ARE folgt bei seinen Arbeiten der Vision, dass der Raum Schweiz nachhaltig gestaltet wird und das ARE diese Entwicklung massgebend mitsteuert.
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