EFV - Teilrevision der Gebührenverordnung: Stärkere Einbindung des Preisüberwachers


Eidg. Finanzverwaltung EFV

News von EFV

25.11.2021, Bern - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 Änderungen an der Allgemeinen Gebührenverordnung (AllgGebV) beschlossen. Ein neuer Artikel konkretisiert den direkten Einbezug des Preisüberwachers. Damit werden die Anliegen der Motion 18.3303 erfüllt. Ergänzend werden die Nichterhebung von Gebühren zwischen Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung und die Grundsätze bei der Festlegung von Mahngebühren in der Verordnung verankert.

Die vom Parlament Ende 2018 verabschiedete Motion 18.3303 von Nationalrat Alois Gmür hatte den Bundesrat beauftragt, die Allgemeine Gebührenverordnung (AllgGebV) anzupassen, damit bei der Festsetzung oder Erhöhung von Gebühren auf Bundesebene das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip hinreichend beachtet werden und der Preisüberwacher bei der Gebührenfestlegung rechtzeitig angehört wird.

Ein neuer Artikel in der AllgGebV konkretisiert, dass der Preisüberwacher vor dem Erlass oder Ändern von Gebühren angehört werden muss. Er wird insbesondere die Einhaltung des Kostendeckungs- und des Äquivalenzprinzips kontrollieren. Damit werden die Anliegen der Motion erfüllt.

Daneben werden zwei weitere offene Punkte geklärt: Erstens wird in einem neuen Artikel explizit geregelt, dass sich Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung keine Gebühren in Rechnung stellen. Zweitens wird die Berechnung der Mahngebühren vereinheitlicht.

Die Teilrevision der Allgemeinen Gebührenverordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip

Das Kostendeckungsprinzip bedeutet, dass der Gesamtertrag der Gebühren die gesamten Kosten des betreffenden Verwaltungszweiges nicht oder nur geringfügig übersteigen darf. Gemäss Äquivalenzprinzip muss die Höhe der Gebühr im Einzelfall in einem vernünftigen Verhältnis zur staatlichen Leistung stehen.


Medienkontakt:
Philipp Rohr
Kommunikation
Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Tel. +41 58 465 16 06
kommunikation@efv.admin.ch

--- ENDE Artikel EFV - Teilrevision der Gebührenverordnung: Stärkere Einbindung des Preisüberwachers ---

Über Eidg. Finanzverwaltung EFV:
Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) ist für den Voranschlag, den Finanzplan und die Rechnungslegung verantwortlich, beurteilt die ausgabenwirksamen Vorhaben aller Departemente, entwickelt finanzpolitische Konzepte (so z.B. das Finanzleitbild, die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die Schuldenbremse), ist für die Statistik der öffentlichen Haushalte der Schweiz zuständig und führt den bundesstaatlichen Finanzausgleich.

Sie stellt die ständige Zahlungsbereitschaft des Bundes sicher und ist für die Mittelbeschaffung und Anlagen am Geld- und Kapitalmarkt verantwortlich.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


Weitere Informationen und Links:


Info

Der Artikel "EFV - Teilrevision der Gebührenverordnung: Stärkere Einbindung des Preisüberwachers" wurde von EFV auf Tagesthemen publiziert als Top-News. Wenn auch Sie Ihre Medienmitteilungen auf Tagesthemen publizieren möchten, finden Sie weitere Informationen auf unserer Webseite. Nutzen Sie die Reichweite von Tagesthemen, um Ihre Mitteilungen einem breiten Publikum zugänglich zu machen und Ihre Botschaften effizient zu verbreiten.


Newsletter abonnieren

Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren

Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Tagesthemen.ch

Tagesthemen.ch liefert täglich Nachrichten und Events aus der Schweiz. Wir berichten über Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kultur und bieten verlässliche, topaktuelle Informationen.


Tagesthemen in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) LinkedIn Blogger

Immer aktuell informiert

Abonnieren Sie den Newsletter und Sie sind stets aktuell informiert.

Newsletter abonnieren

Alle Angaben ohne Gewähr.

Partner

Help.ch   Swiss Label   Schweiz.Digital

Kontakt

  • Email:
    info@help.ch

  • Adresse:
    HELP Media AG
    Geschäftshaus Airgate
    Thurgauerstrasse 40
    8050 Zürich


Copyright © 1996-2025 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung