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BAV: Strassengütertransporte zwischen der Schweiz und Russland werden weitgehend liberalisiert


Bundesamt für Verkehr BAV

25.10.2021, Bern - Künftig dürfen Strassenverkehrsunternehmen aus der Schweiz und Russland Gütertransporte zwischen den beiden Ländern sowie Transitfahrten durch die zwei Staaten ohne Genehmigung durchführen. Die Vertreter des Bundes und der Russischen Föderation haben eine entsprechende Anpassung des bilateralen Abkommens unterzeichnet.

Der internationale Verkehr auf der Strasse zwischen der Schweiz und Russland ist mit einem bilateralen Abkommen geregelt, das seit Februar 2015 in Kraft ist. Gemäss diesem sind sowohl für den bilateralen als auch für den Transit-Verkehr Genehmigungen erforderlich. Die Zahl der jährlichen Genehmigungen ist limitiert.

In den vergangenen Jahren überstieg die Nachfrage der Gütertransporteure die verfügbaren Genehmigungen. Deshalb haben sich die beiden Länder darauf geeinigt, die Regelung zu lockern und das Abkommen mit einem Protokoll zu ergänzen. Für bilaterale und Transit-Gütertransporte wird die Genehmigungspflicht aufgehoben. Hingegen werden der Dreiländerverkehr wie auch die Busreisen (Strassenpersonenverkehr) nicht liberalisiert. Die neue Regelung wurde am 15. Oktober 2021 von Vertretern des Bundes und der Russischen Föderation in Moskau unterzeichnet. Sie tritt in Kraft, sobald die nationalen Verfahren (Ratifizierung) abgeschlossen sind.

Die Schweiz verfolgt im grenzüberschreitenden Strassengüterverkehr seit Jahren das Ziel eines genehmigungsfreien Marktzugangs. Im Güterverkehr mit den EU-Staaten ist dies im Landverkehrsabkommen so geregelt. Mit zahlreichen weiteren Staaten in Europa und im Nahen Osten wird auf Basis von ähnlichen Abkommen wie mit Russland auf Genehmigungen verzichtet. Die Kabotage, also der Gütertransport zwischen zwei Punkten innerhalb der Schweiz durch ausländische Unternehmen, bleibt verboten.


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Bundesamt für Verkehr
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Über Bundesamt für Verkehr BAV:
Das Bundesamt für Verkehr ist eines von sieben Ämtern des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Die Organisation des Amtes orientiert sich an den zentralen Aufgaben: Das BAV ist in die Abteilungen Politik, Infrastruktur, Finanzierung, Sicherheit sowie Betriebswirtschaft und Organisation gegliedert. Zudem verfügt sie über eine Sektion Revision, welche direkt dem Direktor unterstellt ist.

Die Direktion des BAV setzt sich zusammen aus dem Direktor, den Chefinnen und Chefs der fünf Abteilungen sowie dem Leiter der Sektion Kommunikation.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) setzt sich dafür ein, dass der öffentliche Verkehr und der Güterverkehr in der Schweiz nachhaltig betrieben werden und sich laufend an die sich verändernden Bedürfnisse und Entwicklungen anpassen.

Die vier Hauptaufgaben des Amtes sind:

Politik: politische Entscheide von Bundesrat, Parlament und Stimmvolk vorbereiten und umsetzen.

Sicherheit: einen hohen, aber dennoch finanzierbaren Sicherheitsstandard für die Bahnen, Busse, Schiffe und Seilbahnen gewährleisten Finanzierung: mit effizientem Mitteleinsatz qualitativ hochstehende Verkehrsangebote ermöglichen

Infrastruktur: sicherstellen, dass die nötigen Infrastrukturen rechtzeitig und vorschriftskonform erstellt werden

Aufgrund ihrer Lage im Herzen Europas und wegen der immer stärkeren internationalen Verflechtungen kann die Schweiz diese Aufgaben nur in enger Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und der Europäischen Union erfolgreich erfüllen. Das BAV steht in regelmässigem Kontakt mit den Partnern im In- und Ausland.

Quelle: BAV

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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