BFS: Die Pandemie hat 2020 den Betrieb in neun von zehn Arztpraxen beeinträchtigt
News von BFS
02.07.2021, 2020 mussten neun von zehn Arztpraxen ihre Tätigkeit aufgrund der Covid-19-Pandemie
einschränken oder vorübergehend sogar ganz schliessen. Sie begegneten den wirtschaftlichen
Schwierigkeiten mit verschiedenen Massnahmen. 35% bezogen Kurzarbeitsentschädigungen, 18%
Liquiditätshilfen. Dies sind einige Ergebnisse der letzten Erhebung der Strukturdaten der Arztpraxen und
ambulanten Zentren des Bundesamtes für Statistik (BFS), die zwischen November 2020 und April 2021
durchgeführt wurde.
Unterschiedlich verlaufene Wiederaufnahme der Tätigkeiten ab Mai
Ende April wurde das Verbot nicht dringlicher Behandlungen wieder aufgehoben. Dennoch normalisierte sich der Betrieb der Arztpraxen nur teilweise. Lediglich 48% hatten zwischen Mai und Oktober 2020 gleich viel oder mehr zu tun als in einem normalen Geschäftsjahr. Bei 46% blieb der Betrieb unter dem für sie üblichen Niveau. Am grössten war dieser Anteil bei den Facharztpraxen mit chirurgischen Tätigkeiten. 59% von ihnen hatten in diesem Zeitraum weniger zu tun als gewöhnlich. Mit 28% am wenigsten stark betroffen waren die psychiatrischen Praxen.
Neun von zehn Arztpraxen bekamen die Pandemie zwischen März und Oktober zu spüren
Über den ganzen Zeitraum von März bis Oktober 2020 gesehen hatte die Covid-19-Pandemie auf 88% der Arztpraxen negative betriebliche Auswirkungen. 49% der Arztpraxen, die von Mitte März bis Ende April, als nur dringende medizinische Eingriffe und Behandlungen durchgeführt werden durften, ihre Tätigkeit reduzieren oder gar ganz einstellen mussten, blieben auch zwischen Mai und Oktober unter ihrem üblichen Tätigkeitsniveau. 39% der Arztpraxen hatten zwischen Mitte März und Ende April weniger zu tun als sonst, bevor ihr Betrieb dann zwischen Mai und Oktober wieder das übliche Niveau erreichte oder dieses sogar überstieg. Nur 12% konnten ihren Betrieb unverändert aufrechterhalten oder sogar noch steigern.
Ein Drittel der Arztpraxen bezog Kurzarbeitsentschädigung
Um den von der Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu begegnen, wurden am häufigsten Liquiditätshilfen und Kurzarbeitsentschädigung beansprucht. Zwischen März und Oktober 2020 meldeten 35% der Arztpraxen für ihre Arbeitnehmenden oder andere anspruchsberechtigte Personen Kurzarbeit an. Liquiditätshilfen wie Covid-19-Kredite wurden von 18% der Arztpraxen bezogen. Nur 2% haben Mitarbeitende entlassen.
Die am stärksten betroffenen Selbstständigerwerbenden erhielten die meiste Unterstützung
60% der selbstständigerwerbenden Ärztinnen und Ärzte, die ihre Tätigkeit von Mitte März bis Ende April 2020 einstellen mussten und zwischen Mai und Oktober 2020 nicht mehr auf ihr übliches Tätigkeitsniveau zurückfanden, nahmen mindestens eine der drei vorgesehenen Massnahmen, d.h. Kurzarbeit, Liquiditätshilfen oder Erwerbsersatz (Härtefallhilfe), in Anspruch. Bei den Selbstständigerwerbenden, die zwischen März und Oktober weniger zu tun hatten als üblich, aber ihre Praxis nicht schliessen mussten, waren es 51%, und bei denjenigen, deren Betrieb lediglich von Mitte März bis Ende April reduziert war oder sich über den gesamten Zeitraum von März bis Oktober nicht veränderte, 36%.
Entlastung der Spitäler
In der Anfangsphase der Pandemie waren die Spitäler durch den starken Zustrom von Patientinnen und Patienten stark ausgelastet. Zwischen Mitte März und Ende April 2020 reduzierte in 14% der Arztpraxen mindestens eine Ärztin oder ein Arzt vorübergehend ihre bzw. seine Tätigkeit oder stellte sie vorübergehend ein, um die Spitäler zu unterstützen. Besonders stark war die Unterstützung durch die Arztpraxen in der Genferseeregion und im Espace Mittelland mit 18% bzw. 16%.
Medienkontakt:
Frédéric Clausen
BFS, Gesundheitsversorgung
Tel.: +41 58 467 16 30
E-Mail: frederic.clausen@bfs.admin.ch
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