Gastrosuisse: Der Bundesrat hat den Hilferuf ernst genommen


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14.01.2021, Zürich - Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass die Restaurants bis Ende Februar geschlossen bleiben. Im Gastgewerbe verschärft sich die Situation dadurch. Allerdings hat der Bundesrat entscheidende Lockerungen bei der Härtefall-Regelung und höhere A-fonds-perdu-Beiträge beschlossen. GastroSuisse sieht darin ein Zeichen, dass der Bundesrat den Ernst der Lage erkannt hat.

Es ist ein wichtiger Entscheid des Bundesrats für das Gastgewerbe: Er hat heute Lockerungen bei den Anspruchsvoraussetzungen für die Härtefall-Regelung beschlossen. Betriebe im Lockdown und somit jene der Gastronomie erhalten maximal 20 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2019 und 2018. "Diese Lösung hilft vielen, insbesondere stark betroffenen Betrieben", sagt Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse. Damit kann nämlich zumindest ein Teil der Fixkosten gedeckt werden. Leider wurde die Umsatzverlust-Schwelle für die anderen auch stark betroffenen Betriebe auf 40 Prozent belassen, obwohl viele Kantone eine Senkung dieser Schwelle auf 20 Prozent verlangt hatten. "Das heisst, dass Beherbergungsbetriebe nicht automatisch als Härtefälle gelten", bedauert Platzer. Und diese benötigen ebenso dringend finanzielle Hilfe. "Zumindest aber hat der Bundesrat mit seinem heutigen Entscheid den Ernst der Lage erkannt", sagt Platzer.

Nach wie vor ist die Situation im Gastgewerbe aber alarmierend. Die Restaurants bleiben nach dem heutigen Entscheid bis Ende Februar geschlossen. Der verlängerte Lockdown bedeutet weitere sechs Wochen Berufsverbot für das Gastgewerbe. Und dies in einer Zeit, die für viele Betriebe Hochsaison ist. Entscheidend ist nun, wie schnell die Härtefallgelder ausbezahlt werden. Die Auszahlung ist immer noch Sache der Kantone. Es wurde aber erkannt, dass 2,5 Milliarden Franken nicht ausreichen. Platzer betont: "Es ist noch nicht absehbar, wie viele Betriebe vor dem Untergang gerettet werden und ob mit dem heutigen Entscheid eine dritte Kündigungswelle verhindert werden kann."

Pressekontakt:

GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer

Telefon 044 377 53 53, communication@gastrosuisse.ch



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