Betrugsfall Stanford: Herausgabe von rund 200 Mio. US-Dollar an die USA


Bundesamt für Justiz

29.12.2020, Bern - In einem der grössten Betrugsfälle der jüngeren US-Wirtschaftsgeschichte gibt die Schweiz den USA rund 200 Mio. US-Dollar heraus. Das Geld soll den Geschädigten zurückerstattet werden. Die Herausgabe wurde möglich, nachdem der amerikanische Finanzier Allen Stanford in den USA rechtskräftig wegen Betrug verurteilt wurde.

Mit einem Schneeballsystem hat der amerikanische Finanzier Allen Stanford zwischen 2001 und 2008 tausende Anleger um insgesamt mehr als sieben Milliarden US-Dollar betrogen. Dafür wurde er im Jahr 2012 in den USA zu einer Haftstrafe von 110 Jahren verurteilt. Die deliktischen Vermögenswerte wurden zu Gunsten der Geschädigten eingezogen.

Die Schweiz hat die USA in diesem Strafverfahren unterstützt. Gestützt auf den bilateralen Rechtshilfevertrag mit den USA und das Rechtshilfegesetz hat das Bundesamt für Justiz (BJ) den amerikanischen Behörden relevante Bankunterlagen zu verschieden Konten auf Schweizer Banken ausgehändigt sowie die Beschlagnahme von Vermögenswerten auf schweizerischen Konten verfügt.

Im Jahr 2019 hat das BJ im Nachgang zum rechtskräftigen Einziehungsurteil in den USA die Herausgabe der gesperrten Vermögenswerte angeordnet. Die dagegen erhobenen Beschwerden wurden vom Bundesstrafgericht am 16. Oktober 2020 abgewiesen. Das BJ wird den US-Behörden deshalb bis Ende Dezember 2020 die restlichen 150 Mio. US-Dollar zu Gunsten der Opfer zurückerstatten. Die ersten Tranchen wurden bereits zu einem früheren Zeitpunkt zurückerstattet.


Medienkontakt:
Ingrid Ryser, Bundesamt für Justiz
T +41 58 462 48 48, ingrid.ryser@bj.admin.ch

Über Bundesamt für Justiz:
Das Bundesamt für Justiz ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es ist eines von vier Bundesämtern des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD mit Sitz in Bern.

Das Spiel um Geld findet seine verfassungsmässige Grundlage in Artikel 106 der Bundesverfassung. Diese unterteilt den Markt in den Spielbankenbereich (Glücksspiele) einerseits und den Lotterie- und Wettbereich andererseits. Erstere sind geregelt durch das Bundesgesetz über die Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Juni 1998 (SBG); letztere durch das Bundesgesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 (LG).

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Tagesthemen.ch

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­informationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informationsportalen gehört HELP Media AG zu den Marktleadern im Schweizer Onlinemarkt.


HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Immer aktuell informiert

Abonnieren Sie den Reise-Newsletter und Sie sind stets aktuell informiert.

Newsletter abonnieren

Alle Angaben ohne Gewähr

Kontakt

  • Email:
    info@help.ch

  • Adresse:
    HELP Media AG
    Geschäftshaus Airgate
    Thurgauerstrasse 40
    8050 Zürich

  • Zertifikat:
    SADP

Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung