BAG: Einreiseverbot und rückwirkende Quarantäne für Personen aus Grossbritannien und Südafrika
News von BAG
22.12.2020, Bern - Nach der Entdeckung einer neuen, ansteckenderen Variante des Coronavirus in
Grossbritannien und Südafrika hat der Bundesrat am, 21. Dezember 2020, Massnahmen
beschlossen, um die weitere Ausbreitung der neuen Virusvariante möglichst zu verhindern. Alle
Personen, die seit dem 14. Dezember 2020 aus den beiden Ländern eingereist sind, müssen sich für
zehn Tage in Quarantäne begeben. Der Bundesrat hat zudem ab heute ein grundsätzliches
Einreiseverbot für alle Ausländerinnen und Ausländer beschlossen, die aus Grossbritannien und
Südafrika in die Schweiz einreisen wollen. Damit sind insbesondere touristische Reisen aus diesen
Ländern ausgeschlossen.
Für in Grossbritannien oder Südafrika wohnhafte Personen, die sich derzeit in der Schweiz befinden, wird eine Ausnahmeregelung des Flugverbots für die Heimreise geprüft. Dasselbe gilt für in der Schweiz wohnhafte Personen, die sich derzeit in den beiden Ländern befinden. Dabei ist jedoch zwingend sicherzustellen, dass Ansteckungen im Rahmen dieser Rückreisen verhindert werden können.
Der Bundesrat hat schliesslich den Entzug des Freizügigkeitsprivilegs für Personen mit Wohnsitz in Grossbritannien bis 31. Dezember 2020 beschlossen. Damit gilt für Personen aus Grossbritannien ein grundsätzliches Einreiseverbot in die Schweiz. Ab dem 1.1.2021 entfällt das Freizügigkeitsprivileg für britische Bürgerinnen und Bürger ohnehin.
Die Behörden Grossbritanniens und Südafrikas wurden vorgängig über die Massnahmen informiert.
Die neue Variante des Coronavirus ist nach ersten Erkenntnissen deutlich ansteckender als die bekannte Form. Wie weit sie sich ausserhalb von Grossbritannien und Südafrika schon verbreitet hat, ist unklar. In der Schweiz wurde bisher keine Mutation nachgewiesen.
Medienkontakt:
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Infoline Coronavirus +41 58 463 00 00
Infoline für einreisende Personen +41 58 464 44 88
Staatssekretariat für Migration
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Für Reisende: corona@sem.admin.ch
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Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all diesen Aktivitäten ist.
Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.
Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.
L’Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante à assurer à la population un niveau de santé élevé.
L’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.
The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to facilitate to the population a life in good health.
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