Massive Ausweitung der Corona-Entschädigung: Anspruch neu unabhängig von der Branche

News von SVA des Kantons Schwyz
21.04.2020, Zürich - Die finanzielle Not vieler Selbständigerwerbender ist gross. Der Bundesrat hat reagiert. Bisher
hatte nur Anspruch auf Entschädigung, wer den Betrieb amtlich angeordnet schliessen musste. Jetzt
erhalten auch indirekt Betroffene mit dem Corona-Erwerbsausfall Unterstützung. Was einfach klingt, ist
eine Mammutaufgabe für die Ausgleichskassen. Diese wappnen sich für den grossen Ansturm. Rund
150'000 Anträge haben die Ausgleichskassen schon erhalten. Sie rechnen in den nächsten Tagen mit weit
über 100'000 zusätzlichen Anmeldungen.
Die Betroffenen können neu während zwei Monaten eine Entschädigung beantragen. Diese kann rückwirkend ab dem 17. März erfolgen. Voraussetzung ist, dass ihr AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen zwischen 10'000 und 90'000 Franken liegt.
Die Anmeldung kann bei der Ausgleichskasse eingereicht werden, bei der die Selbständigen abrechnen. Für die Ausgleichskassen ist klar: Auch hier ist das Ziel, innert einem Monat nach dem Bundesratsentscheid vom 16. April mit den Auszahlungen zu starten.
Kontakt:
Andreas Dummermuth
Präsident der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen
E-Mail:
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Über SVA des Kantons Schwyz:
Unsere Ausgleichskasse ist mit Aufgaben in neun der insgesamt zehn schweizerischen Sozialversicherungszweigen betraut. Als öffentliche Organisation sichern wir der gesamten Bevölkerung den Zugang zu den Grundleistungen der sozialen Sicherheit.
Die grosse sozialpolitische und volkswirtschaftliche Bedeutung der Sozialwerke animiert und verpflichtet die Ausgleichskasse zu einer modernen, effizienten und transparenten Geschäftsführung.
Die AHV und die übrigen Sozialwerke sind wandlungsfähig und werden sich auch in Zukunft an die wirtschaftlichen Möglichkeiten und die sozialen Bedürfnisse unseres Landes anpassen. Als Ausgleichskasse und IV-Stelle werden wir diese Entwicklung verantwortungsbewusst mittragen und mitgestalten.


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