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Stadt Zürich - Wirtschaftliche Unterstützung: Vermeidung von Liquiditätsengpässen


Stadt Zürich

27.03.2020, Der Stadtrat hat letzte Woche entschieden, zu Bund und Kanton subsidiäre wirtschaftliche Unterstützungsleistungen zu prüfen und in die Wege zu leiten. Er hat nun weitere Massnahmen beschlossen: Die Stadt wird Lieferantenrechnungen so rasch als möglich bezahlen und die Zahlungsfrist für Steuern und Gebühren auf 120 Tage verlängern. Gewerbemietende der Stadt Zürich können Mietzinsreduktionen beantragen

Der Stadtrat schliesst sich den Empfehlungen von Bund und Kanton an, um die Liquiditätslage der von der Pandemie betroffenen natürlichen und juristischen Personenzu verbessern. Die Stadt wird Lieferantenrechnungen so rasch als möglich prüfen und bezahlen.

Auch die der Stadtverwaltung angeschlossenen Betriebe sollen diese Massnahmen unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Situation anwenden. Zudem hat der Stadtrat festgelegt, dass er die Zahlungsfrist für Steuern und Gebühren auf 120 Tage verlängert.

Ausgenommen sind Bussen und Mietzinsen für städtische Wohnungen. In begründeten Härtefällen sucht die Stadt zudem in jedem Fall eine Lösung für eine spätere oder in Raten aufgeteilte Bezahlung.

Mietzinsreduktion bei Mietenden von Gewerbeliegenschaftender Stadt Zürich
Der Stadtrat ist gewillt, subsidiär, punktuell und pragmatisch Hilfe zu leisten (vgl. Medienmitteilung des Stadtrats vom 19. März 2020).Als Vermieterin will die Stadt Zürich Gastro- und Gewerbebetriebe bei der Bewältigung der herausfordernden Situation aufgrund der Coronavirus-Krise unterstützen.

Siegewährt ihren Gewerbemietenden, deren Mietobjekt direkt von einem behördlichen Nutzungsverbot betroffen ist, eine Mietzinsreduktion. Die Reduktion wird auf Gesuch hin gewährt. Der Umfang richtet sich nach dem Ausmass der vom Verbot betroffenenTeile des Mietobjekts.

Die Regelung gilt vorerst für den Monat April. Die Fortsetzung hängt von der weiteren Entwicklung rund um die Coronavirus-Pandemie ab.

Bereits letzte Woche hat die Stadt kommuniziert, dass sie Gastro- und Gewerbemietenden einen Aufschub der Zahlungsfristen für die Mieten der Monate April, Mai und Juni gewährt, und dass höhere Umsatz-Akonto-Zahlungen ausgesetzt werden können, um Liquiditätsengpässe zu lindern.



Medienkontakt:
Stadt Zürich
Daniel Leupi
044 412 32 00
mediendienste@zuerich.ch

Über Stadt Zürich:
Die Stadt bietet mit ihrer einmaligen Lage am Zürichsee, den Alpen am Horizont, den zahlreichen Naherholungsgebieten und ihrer urbanen Vielfalt ein attraktives Ganzes.

Zürich bietet ausgezeichnete Einkaufs-, Sport- und Freizeitaktivitäten sowie ein einzigartiges und vielfältiges kulturelles Angebot. Auch die Infrastruktur ist – vom Entsorgungsmanagement bis zum öffentlichen Verkehr – hervorragend. Punkto Lebensqualität erreicht die Stadt in internationalen Studien immer wieder Spitzenpositionen. Und auch die Bevölkerung erteilt ihrer Stadt bei Befragungen regelmässig Bestnoten.

Zürich ist eine lebendige und dynamische kleine Metropole. In der grössten Schweizer Stadt leben über 400 000 Zürcherinnen und Zürcher. Etwas mehr als 30 Prozent der Bevölkerung hat einen anderen als den Schweizer Pass. Auf diese Vielfalt der Mentalitäten und Lebensstile, auf die Weltoffenheit und auf das fruchtbare Miteinander der verschiedenen Nationalitäten und Kulturen ist Zürich stolz.

Die Stadt Zürich als Gemeinde verfügt im politischen System der Schweiz über erhebliche Entscheidungsfreiheit und Autonomie. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können über Vorlagen und Gesetze abstimmen und wählen die Amtsträgerinnen und Amtsträger. Sie sind so massgeblich an der Gestaltung der Politik der Stadt Zürich beteiligt.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch


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