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Fürstentum Liechtenstein: Regierung arbeitet intensiv an Rückkehr von Staatsangehörigen


Regierung des Fürstentums Liechtenstein

25.03.2020, Vaduz (ots) - In Zusammenarbeit mit den deutschsprachigen Staaten, allen voran mit der Schweiz, ist die liechtensteinische Regierung seit Beginn der Coronakrise intensiv darum besorgt, Reisenden im Ausland die Rückkehr nach Liechtenstein zu ermöglichen.

Liechtensteinische Staatsangehörige unterliegen aufgrund eines bilateralen Abkommens dem konsularischen Schutz der Schweiz und können somit die Dienstleistungen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) nutzen. Es wird dringend empfohlen, geplante Reisen und aktuelle Aufenthaltsorte im Ausland über die EDA Travel Admin App oder online auf Itineris (itineris.eda.admin.ch) zu registrieren. Über die Reise-App sind nicht nur aktuelle Reisehinweise verfügbar; registrierte Personen werden ausserdem vom EDA per SMS über Krisen im Reiseland sowie über mögliche Rückführungsflüge informiert.

Die Lage in gewissen Weltregionen, aktuell insbesondere in Lateinamerika, gestaltet sich sehr anspruchsvoll. Die Rückholung von Staatsangehörigen durch Staaten wird durch die teilweise massiven Einschränkungen der Bewegungsfreiheit erschwert. Konkret bereitet den Reisenden das Durchkommen zu den Abflughäfen grosse Schwierigkeiten. Zudem unterliegen Lande- und Starterlaubnisse für Rückholflüge zähen Verhandlungen.

Das Ministerium für Äusseres sucht im engen Austausch mit den Nachbarländern und deren Botschaften vor Ort aktiv nach Lösungen, um liechtensteinischen Staatsangehörigen die Rückkehr zeitnah zu ermöglichen. Gleichzeitig empfiehlt die Regierung Reisenden im Ausland weiterhin, selber nach Möglichkeiten der Heimreise zu suchen. Es wird in jedem Fall empfohlen, so rasch wie möglich nach Liechtenstein zurückzukehren. Dies gilt auch für Länder, die derzeit noch nicht von Beschränkungen der Bewegungsfreiheit betroffen sind, da jederzeit neue Ein- und Ausreisebeschränkungen sowie Ausgangssperren erlassen werden können. Angesichts der Risiken durch das Coronavirus wird zudem allen Personen nahegelegt, aktuell nur noch Reisen zu unternehmen, die zwingend notwendig sind.

Regierungsrätin Katrin Eggenberger zeigt sich erfreut über die Anstrengungen: "Ich bin froh, dass wir bereits einige glückliche Heimkehrer verzeichnen konnten. Gleichzeitig gab es aber stetig wieder neue Fälle, in denen Staatsangehörige um Unterstützung baten. Die Situation bleibt also herausfordernd."

Geraten liechtensteinische Staatsangehörige in eine Notlage oder kann die Heimreise nicht mehr selbständig organisiert werden, können sie entweder die Helpline des EDA (+41 800 24 7 365, helpline@eda.admin.ch) oder die liechtensteinischen Behörden (+423 236 76 82, konsularisch@llv.li) kontaktieren.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur

Domenik Wanger, Amt für Auswärtige Angelegenheiten

+423 236 60 64


Über Regierung des Fürstentums Liechtenstein:
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein ist das oberste Exekutivorgan Liechtensteins. Diese als Kollegialorgan aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten bestehende Regierung ist sowohl dem Landtag als höchstes

Legislativorgan als auch dem Landesfürsten als Staatsoberhaupt verantwortlich. Sie wird für eine Dauer von vier Jahren vom Fürsten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Ihren Sitz hat die Regierung im liechtensteinischen Hauptort Vaduz.
Quellen:
News aktuell   HELP.ch


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