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Zürcher Kantonalbank: Vorübergehende Schliessungen von Kundenschaltern


Zürcher Kantonalbank

24.03.2020, Aufgrund der ausserordentlichen Lage im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie werden ab Montag, 23. März 2020 bis auf Weiteres nur noch die folgenden zentralen Kundenschalter der Zürcher Kantonalbank geöffnet sein: Affoltern am Albis, Andelfingen, Bülach, Dielsdorf, Dietikon, Horgen, Kloten, Meilen, Oerlikon, Rüti, Uster, Wetzikon, Wiedikon, Winterthur, Zürich-City. Der Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeitenden hat für die Zürcher Kantonalbank höchste Priorität. Daher werden alle weiteren Kundenschalter vorübergehend geschlossen.

Die Zürcher Kantonalbank stellt die Bankdienstleistungen für ihre Kundinnen und Kunden weiterhin sicher: An den Bancomaten ist der Bezug von Bargeld während 7 Tagen die Woche und 24 Stunden möglich.

Über den Bargeldversand kann Bargeld einfach und schnell via eBanking oder telefonisch nach Hause bestellt werden. Aufgrund der aktuellen Lage werden für den Versand von Schweizer Franken keine Gebühren erhoben.

Eine Vielzahl von Dienstleistungen ist rund um die Uhr im eBanking und eBanking Mobile nutzbar.

Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater sowie das Betreuungscenter stehen Kundinnen und Kunden zur Verfügung (Telefon 0844 843 823, Montag-Freitag, 08.00-18.00 Uhr).

Auch in den vorübergehend geschlossenen Kundenschaltern sind Tresorfachbesuche nach telefonischer Voranmeldung möglich.

Über die Wiedereröffnung der betroffenen Kundenschalter wird die Zürcher Kantonalbank zu gegebener Zeit informieren. In der Zwischenzeit wird ein Teil der Mitarbeitenden der geschlossenen Kundenschalter für die Umsetzung der wirtschaftlichen Sofortmassnahmen von Bund, Kanton und Banken in anderen Bereichen der Zürcher Kantonalbank tätig sein.


Medienkontakt:
Zürcher Kantonalbank
info@zkb.ch
044 293 93 93

Über Zürcher Kantonalbank:
Schweizer Universalbank mit AAA-Rating bietet umfassende Finanzdienstleistungen für Privatkunden, Firmenkunden und Institutionelle: Anlagen, Finanzplanung, Hypotheken, Konten, Kredite, Steuern, Vorsorge und Versicherungen, Zahlungsverkehr, E-Banking und weitere.

Die Zürcher Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen Rechts. Der Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, ihr Zweck sowie ihre Beaufsichtigung und die Organisation der Bankorgane sind im Gesetz über die Zürcher Kantonalbank geregelt.

Die ZKB erfüllt einen gesetzlichen Leistungsauftrag. Gleichzeitig wird sie nach kaufmännischen Grundsätzen geführt und soll einen angemessenen Gewinn erwirtschaften.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch


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