Roche: Generalversammlung 2020 findet unter behördlichen Auflagen statt - elektronische Stimmabgabe dringend empfohlen

News von Roche
16.03.2020, Roche (SIX: RO, ROG; OTCQX: RHHBY) hat heute informiert, dass auch nach den neuen
Vorgaben des Bundes zur COVID-19 Situation (Coronavirus) die Generalversammlung am 17.
März weiterhin stattfinden wird aufgrund einer Sondergenehmigung des Kantons Basel-Stadt.
Allerdings rät Roche weiterhin und eindringlich allen Aktionärinnen und Aktionären im Sinne von gesundheitlichen Vorsorgemassnahmen von einer physischen Teilnahme (insbesondere bei alters- oder krankheitshalber bestehender Schwächung) an der Generalversammlung ab.
Eine solche erfolgt trotz Gesundheitsschutzmassnahmen auf eigenes Risiko.
Anstatt einer physischen Teilnahme empfiehlt Roche Aktionärinnen und Aktionären erneut die elektronische Fernabstimmung und die Übertragung ihrer Stimme an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin.
Diese kann mittels zugestellter Login-Daten erfolgen, welche angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre erhalten haben.
Medienkontakt:
Medienstelle Roche-Gruppe
Nicolas Dunant
061 688 88 88
media.relations@roche.com
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Über Roche Holding AG:
Dank der Kombination von Pharma und Diagnostika unter einem Dach ist Roche führend in der personalisierten Medizin - einer Strategie mit dem Ziel, jeder Patientin und jedem Patienten die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen.
Roche ist das grösste Biotech-Unternehmen weltweit mit differenzierten Medikamenten für die Onkologie, Immunologie, Infektionskrankheiten, Augenheilkunde und Erkrankungen des Zentralnervensystems.
Roche ist auch der bedeutendste Anbieter von In-vitro-Diagnostika und gewebebasierten Krebstests und ein Pionier im Diabetesmanagement.
Quellen:


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