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Handlauf ist eine soziale Aufgabe - Flexo-Handlauf GmbH


Flexo-Handlauf GmbH

12.03.2020, Ältere Menschen in Wohnanlagen werden vergessen, ausgegrenzt, der Freiheit beraubt - und dies oftmals nur wegen eines fehlenden Handlaufes.

Im Stockwerkseigentum, in Genossenschaftlichen Wohnanlagen, in Mietwohnungen ist die Schweiz Entwicklungsland. Selbst bestehende Gesetze und Normen werden nicht eingehalten, beklagen Sozialarbeiter und Gerontologen. Die Alten haben keine Lobby!

Während in vielen Länder es gesetzlich geregelt ist, dass in Wohngebäude mit mehr als 2 Wohnungen Treppen auf beiden Seiten Handläufe haben müssen - fehlt in der Schweiz oftmals in Wohngebäude der einseitige Handlauf.

Damit werden ältere oder behinderte Menschen in Ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, können die Wohnung nicht mehr verlassen, verlieren soziale Kontakte und werden einsam, krank, fühlen sich verlassen. Mit dem beidseitigen Handlauf können die Menschen länger in der Wohnung bleiben, in ihrem vertrautem Umfeld, haben mehr soziale Kontakte, werden weniger krank und damit sparen wir alle miteinander viel Geld.


Medienkontakt:
Flexo-Handlauf GmbH
info@flexo-handlauf.ch
www.flexo-handlauf.ch

Über Flexo-Handlauf GmbH:
Unsere Firma hat sich als Fachbetrieb auf die Nachrüstung von Handläufen im Gebäudebestand spezialisiert. Wir haben langjährige Erfahrung im Treppen und Geländerbau, und kennen durch unsere soziale Arbeit mit älteren und behinderten Menschen auch die Probleme.

Dafür haben wir Handläufe entwickelt: Handläufe, welche für Menschen gemacht sind. Der Mensch ist unser Massstab. Normgerechte Handläufe bringen Sicherheit und sind optisch sicherlich auch ein schmückendes und dekoratives Element für alle Häuser.

Flexo-Handläufe entsprechen der Norm, werden von der Schweizer Interessenvereinigung Treppensicherheit empfohlen und sind tausendfach bewährt. Flexo-Handläufe sind patentiert und werden nur von qualifizierten Mitarbeitern montiert.

Daher bieten wir Flexo-Handläufe inkl. der kompletten Montage an - natürlich nach SIA Norm 358 und SIA Norm 500. In Gebäuden, die Menschen mit Behinderungen oder betagte Menschen normalerweise benutzen (Zugänge zu Hotels, Restaurants, Theater, Kinos, Spitäler, Verkaufsläden, Sportanlagen u. drgl. und bei Fluchttreppen), sind Handläufe beidseitig schon ab mehr als zwei Tritten nötig.

Im privaten Haus empfehlen Ärzte und Versicherungen den Handlauf, möglichst auf der Breitseite der Stufe und bei älteren Menschen den beidseitigen Handlauf.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch


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