Stiftung für Konsumentenschutz: Rasche unbürokratische Kaufpreis-Rückerstattungen

News von Stiftung für Konsumentenschutz
03.03.2020, Wegen der Corona-Krankheit müssen bis mindestens Mitte März etliche Veranstaltungen
abgesagt oder verschoben werden. Dabei ist klar: Die Veranstalter sind sowohl bei Absage wie
auch bei Verschiebung gesetzlich zur Kaufpreis-Rückerstattung verpflichtet. Der
Konsumentenschutz veröffentlicht auf seiner Website entsprechende Musterbriefe und eine
Meldeplattform für Veranstaltungsteilnehmer, die keine Rückerstattung erhalten oder den
Verschiebungstermin nicht wahrnehmen können. Die Veranstalter werden direkt vom
Konsumentenschutz angeschrieben.
Auch wenn der Anlass verschoben wird, hat der Käufer oder die Käuferin ein Recht auf Rückerstattung, falls der Verschiebungstermin nicht zusagt.
Musterbriefe für die Rückerstattung Der Konsumentenschutz stellt für die Kaufpreis-Rückerstattung auf seiner Website entsprechende Musterschreiben zum Download bereit. In den Schreiben wird den Veranstaltern die Pflicht zur Rückerstattung juristisch begründet.
Schreiben an Veranstalter Die betroffenen Veranstalter in der Schweiz erhielten ein Schreiben, in welchem die Konsumentenschutz-Geschäftsleiterin Sara Stalder auf die Rechtslage aufmerksam macht.
Die Veranstalter werden in dem Schreiben aufgefordert, die Rückzahlungen, beziehungsweise bei den Verschiebungen die entsprechenden Rückerstattungsgesuche, rasch und unbürokratisch abzuwickeln.
Meldeplattform Konsumenten, die bei den Veranstaltern auf Widerstand stossen oder Probleme bei der Rückabwicklung haben, können dies dem Konsumentenschutz über ein Online-Meldeformular mitteilen.
Medienkontakt:
Stiftung für Konsumentenschutz
Geschäftsleiterin Sara Stalder
031 370 24 24
info@konsumentenschutz.ch
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Über Stiftung für Konsumentenschutz:
Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.
Quellen:


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