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Gasversorgungsgesetz: Swisspower fordert schlanke Regulierung und höhere Schwelle für den Marktzugang


Swisspower AG

14.02.2020, Bern - Swisspower, die Allianz der Schweizer Stadtwerke, begrüsst, dass der Bundesrat die bestehende Rechtsunsicherheit beim Marktzugang zum Gasnetz beseitigen will. Den Entwurf für ein neues Gasversorgungsgesetz kann Swisspower in der vorliegenden Form jedoch nicht unterstützen. Insbesondere muss die Schwelle für den Marktzugang deutlich angehoben werden.

Das Ziel des neuen Gasversorgungsgesetzes aus Sicht von Swisspower sollte sein, Rechtssicherheit mit einer möglichst schlanken Regulierung zu verbinden. «Die Gasversorgung ist ein wichtiger Teil des Gesamtenergiesystems, das bis spätestens 2050 vollständig erneuerbar und klimaneutral sein soll. Dieser Umbau braucht Zeit und muss wirtschaftlich tragbar sein», sagt Ronny Kaufmann, CEO von Swisspower. Swisspower fordert den Bundesrat in ihrer Vernehmlassungsantwort deshalb auf, den Gesetzesentwurf in wesentlichen Punkten nachzubessern. Eine substanzielle Zahl der Swisspower-Stadtwerke würde es zudem begrüssen, dass der Bundesrat noch einmal prüft, ob er die nötige Rechtssicherheit auch mit einer Ergänzung des Rohrleitungsgesetzes anstelle eines eigenen Gasversorgungsgesetzes schaffen kann.

Ja zur Teilmarktöffnung, aber mit Marktzugangsschwelle bei 1 Gigawattstunde

Swisspower begrüsst eine Teilmarktöffnung, wie sie der Bundesrat vorschlägt. So können die Stadtwerke die Ökologisierung der Gasversorgung weiter vorantreiben. Die Schwelle für den Marktzugang sollte jedoch bei 1 Gigawattstunde liegen. Ab diesem Verbrauchswert ist heute bereits eine Lastgangmessung vorgeschrieben. Eine tiefere Schwelle bedingt die Einführung von aufwändigen und ungenauen Standardlastprofilen oder unverhältnismässige Investitionen in Messeinrichtungen. Beides würde hohe Kosten verursachen. Die vom Bundesrat analog zur Strom-Teilmarktöffnung vorgeschlagene Schwelle von 100 Megawattstunden ist sachlich nicht gerechtfertigt und würde für Haushaltskunden zu einer Ungleichbehandlung führen: Einfamilienhausbesitzer könnten ihren Gasversorger nicht frei wählen, Mehrfamilienhausbesitzer ab drei bis sechs Parteien jedoch schon.

Keine Kosten- und Preisregulierung für die Energie

Der Bundesrat verbindet die Teilmarktöffnung mit einer Kosten- und Preisregulierung für die Energielieferung im Bereich unterhalb der Marktzugangsschwelle, angelehnt an das Stromversorgungsgesetz. Diese Regulierung wäre mit erheblichem Aufwand und neuen Rechtsunsicherheiten verbunden. Anders als beim Strom existiert beim Gas zudem kein Grundversorgungsauftrag, und Gas steht im Wettbewerb mit anderen Energieträgern. Swisspower fordert den Bundesrat deshalb auf, auf die Preisregulierung zu verzichten. Die Preismissbrauchsaufsicht nach heutigem Recht in der regulierten Versorgung ist aus-reichend.

Verantwortungsvoller Umgang mit der Gasinfrastruktur

Die Schweiz hat derzeit ein Gasnetz von 20'000 Kilometern. Dieses spielt für die Sektorkopplung, die saisonale Speicherung und damit die Versorgungssicherheit, sowie für die Spitzenlastabdeckung in Fern- und Nahwärmenetzen auch künftig eine wichtige Rolle. Kantone, Städte und Gemeinden haben viel Geld in die Gasnetze investiert. Mit dieser Infrastruktur gilt es verantwortungsvoll umzugehen. Swisspower fordert den Bundesrat auf, die vorgesehene Regelung für die Bewertung der Gasnetze anzupassen und auf die Enteignung bei Speichern zu verzichten. Für die Bewertung der Gasnetze muss die Betriebs- und nicht die Finanzbuchhaltung die Grundlage bilden.

Swisspower-Stadtwerke sind Vorreiter bei der Ökologisierung der Gasversorgung

Die Swisspower-Stadtwerke sind zusammen für fast die Hälfte des Gasabsatzes in der Schweiz zuständig. Diverse Stadtwerke haben bereits 10, 20 oder gar 30 Prozent Biogas in ihrem Standardprodukt. Mit dem Masterplan 2050 verfolgen die Swisspower-Stadtwerke das Ziel, ihre Kundinnen und Kunden bis ins Jahr 2050 mit vollständig erneu-erbarer Energie zu versorgen. Sie werden ihre Bemühungen aber nur aufrechterhalten können, wenn sie entsprechende Mittel zur Verfügung haben. «Der Bundesrat sollte sich bewusst sein, dass es einen Zielkonflikt zwischen einer möglichst erneuerbaren Energieversorgung und möglichst günstigem Erdgas gibt», sagt Ronny Kaufmann.

Kontakt:

Jan Flückiger

Leiter Public Affairs & Kommunikation

Swisspower AG

Telefon +41 (0)79 440 71 25

jan.flueckiger@swisspower.ch


Über Swisspower AG:
Swisspower wurde im Jahr 2000 von 16 Stadtwerken gegründet.

Swisspower ist die strategische Allianz von 21 Schweizer Stadtwerken und regionalen Unternehmen der Versorgungswirtschaft. Mit dem Masterplan Energiezukunft verpflichten sich die Allianz-Partner zur Gestaltung eines zukunftsfähigen Energiesystems mit gesteigerter Energieeffizienz und mehr erneuerbaren Energien.

In der Allianz realisieren die Mitglieder Kooperationsprojekte und stärken dadurch gemeinsam ihre Wettbewerbsposition.
Quellen:
News aktuell   HELP.ch


Weitere Informationen und Links:



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