Stiftung für Konsumentenschutz: Airbnb erhält Negativpreis "klein aber gemein"
News von Stiftung für Konsumentenschutz
24.10.2019, Aus über 36'000 Wörtern bestehen die allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB von Airbnb.
Zudem ist der
grösste Teil des Kleingedruckten, mit dem sich jede Kundin und jeder Kunde Schweiz
einverstanden
erklären muss, nur in Englisch verfügbar. In Zusammenarbeit mit dem Beobachter verleihen
deshalb die
Konsumentenorganisationen an Airbnb für besonders kundenunfreundliche AGB den
Negativpreis «klein
aber gemein».
Kundenunfreundliche und unlesbare Geschäftsbedingungen sind weit verbreitet. In Zusammenarbeit mit dem Beobachter, der acsi aus dem Tessin und der Westschweizer FRC untersuchte der Konsumentenschutz die AGB von Anbietern aus unterschiedlichsten Branchen auf Fairness und Ausgewogenheit. Airbnb schlägt mit ihren AGB dem Fass den Boden aus und geht als klare «Siegerin» hervor.
Der Konsumentenschutz-Mitarbeiter Moritz Lauri verlas die Airbnb-Bestimmungen in die Kamera: Nach einer Vorlesedauer von 4 Stunden und 17 Minuten warf Lauri (jung, aufgeweckt und gut gebildet) entnervt und erschöpft das Handtuch. «Man müsste einen ganzen Tag investieren, um die AGB der Airbnb auch nur halbwegs zu verstehen», zieht er Bilanz. Auch Powersnacks und starker Kaffee halfen nicht. Link zum Video (Dauer: 2 Minuten).
Das Gesetz verbietet unfaires Kleingedrucktes
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet AGB, die Konsumenten «erheblich und ungerechtfertigt» benachteiligen. Der Kunde muss in der Lage sein, sich mit Hilfe der AGB über seine Rechte und Pflichten zu informieren. Für den Nutzer, der über Airbnb ein Zimmer für eine Nacht mieten möchte, ist dies offensichtlich nicht möglich.
Die AGB von Airbnb sind somit nicht mit den im Gesetz verankerten Grundsätze von Fairness und Ausgewogenheit vereinbar. Eine gerichtliche Klage gegen Airbnb steht dennoch nicht zur Diskussion – auch nicht für den Konsumentenschutz. Viel zu gross sind die finanziellen und beweistechnischen Hürden. Die geltende Zivilprozessordnung verhindert es weitgehend, dass Konsumenten und private Organisationen ihre Rechte gerichtlich einklagen.
AGB im Alltag und wie man es auch machen könnte
Es existiert kaum mehr ein Alltagsgeschäft, bei welchem der Konsument nicht umfangreiches Kleingedrucktes akzeptieren muss. Dabei kann nicht nur der Inhalt der AGB den Kunden benachteiligen, sondern auch der formelle Rahmen der AGB. So beispielsweise, wenn diese vollumfänglich in GROSSBUCHSTABEN geschrieben oder übermässig lang sind und der Konsument somit nicht in der Lage ist, den Inhalt wahrzunehmen.
Medienkontakt:
Sara Stalder
Tel: 031 370 24 20
info@konsumentenschutz.ch
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