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Media Service: Presserat rügt «Weltwoche: Nationalrat Portmann falsch zitiert (Stellungnahme 33/2019)


Schweizer Presserat

16.08.2019, Bern (ots) - Parteien: Portmann c. «Blick» und «Weltwoche». Themen: Wahrheitssuche / Quellenbearbeitung / Berichtigungspflicht. Beschwerde 1 gegen «Blick» und Beschwerde 2 gegen «Weltwoche» abgewiesen; Beschwerde 3 gegen «Weltwoche» gutgeheissen.

Zusammenfassung

Nationalrat Hans-Peter Portmann ist mit gleich drei Beschwerden gegen «Weltwoche» und «Blick» an den Schweizer Presserat gelangt. Bei zwei Beschwerden ging es um die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats. Die Abstimmung zu einem Vorstoss von FDP-Nationalrat Portmann bezüglich des Uno-Migrationspaktes war in der «Weltwoche» von Autor und Alt-Nationalrat Christoph Mörgeli dahingehend kommentiert worden, dass Portmann nicht einmal seine eigenen Fraktionsmitglieder überzeugen konnte. Aus der Reaktion Portmanns auf diese Kolumne - er hatte per Mail eine Richtigstellung verlangt - konnte jedoch auf das Abstimmungsverhalten der Parteien geschlossen werden. Dies wurde wiederum vom «Blick» aufgegriffen, der berichtete, dass Portmann mit dem Mail das Kommissionsgeheimnis verraten habe und dass Kommissionspräsidentin Elisabeth Schneider- Schneiter dem nachgehen würde. Aus diesem Fall ergaben sich zwei Beschwerden, die jedoch beide abgelehnt werden. Aus Sicht des Presserates hat weder der «Blick» die Wahrheitspflicht verletzt, noch wäre die «Weltwoche» zu einer Richtigstellung verpflichtet gewesen oder hatte eine solche verweigert.

Gutgeheissen hat der Presserat hingegen Portmanns dritte Beschwerde. Sie hatte ein Editorial von Nationalrat und «Weltwoche»-Chefredaktor Roger Köppel zum Gegenstand. Unter dem Titel «Volksverächter» kommentierte Köppel in sehr markigen, aber zulässigen Worten Portmanns Auftritt in einer Fernsehsendung zur sogenannten Selbstbestimmungsinitiative. An einer Stelle suggeriert Köppel durch den Einschub «so Portmann», dieser habe in der Talkshow von der «reissenden Bestie Volk» gesprochen. Die Formulierung wird den Leserinnen und Lesern als indirektes Zitat präsentiert, obwohl sie Portmann in der Sendung weder so noch ähnlich benutzt hat. Durch diese unsachgemässe Quellenbearbeitung entstellt die «Weltwoche» die Meinung von Portmann und verletzt den Journalistenkodex.

Kontakt:

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Ursina Wey

Geschäftsführerin/Directrice

Rechtsanwältin

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info@presserat.ch

www.presserat.ch


Über Schweizer Presserat:
Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».

Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann, das Verfahren ist kostenlos. Das Gremium urteilt dabei auf Grund des Kodex sowie der von ihm erlassenen Richtlinien.

Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.

Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.
Quellen:
News aktuell   HELP.ch


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