FMH: Gutachten stellen in 45% der Fälle Sorgfaltspflichtverletzungen fest

News von FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte
19.06.2019, Seit 1982 publiziert die Gutachterstelle der FMH einen Jahresbericht mit den wichtigsten Informationen
über die laufenden und abgeschlossenen Fälle. Im Jahr 2018 hat die FMH-Gutachterstelle u.a. 31
Gutachten in neun verschiedenen Fachdisziplinen erstellen lassen. In 14 Fällen wurden eine oder
mehrere Sorgfaltspflichtverletzungen bejaht. Und in 10 von diesen 14 Fällen kamen die Gutachten zum
Schluss, dass eine Kausalität zwischen der Sorgfaltspflichtverletzung und dem eingetroffenen
Gesundheitsschaden bestand.
Kostengünstige Klärung für Patientinnen und Patienten
Die Mitglieder der FMH verpflichten sich dazu, sich einem aussergerichtlichen FMH-Gutachten zu stellen. Ein Gutachten, das von der FMH-Gutachterstelle in Auftrag gegeben wird, kostet die Patientinnen und Patienten einen Bruchteil der gerichtlichen Kosten. Denn das Honorar des Gutachters wird von den Haftpflichtversicherern der Ärzte oder Spitäler übernommen.
Die Patienten müssen lediglich eine Verwaltungsgebühr von 1000 Franken entrichten. Ein zusätzlicher Vorteil der aussergerichtlichen Klärung eines Falls ist, dass das Verfahren bei einer Einigung weniger lange dauert als der Gerichtsweg.
Keine Repräsentativität der Zahlen
Die FMH-Gutachterstelle hat kein Monopol auf die Erstellung von Gutachten. Neben Privatgutachten, welche Patienten selbst in Auftrag geben, klären auch die Patientenorganisationen und Spitäler geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Gutachten ab.
Die Zahlen des Jahresberichts der FMH-Gutachterstelle sind daher nicht repräsentativ für die gesamte Schweiz und können nicht hochgerechnet werden, um allgemeine Aussagen zur Häufigkeit von jährlichen Sorgfaltspflichtverletzungen in bestimmten Fachgebieten oder grundsätzlich in der Schweizer Medizin zu machen.
Qualitätssicherung der Gutachten
Die Qualitätssicherung der Gutachten ist zentral für die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der FMH- Gutachterstelle. So arbeiten die Gutachter nach einem definierten Schema, um die relevanten Aspekte zu begründen und zu dokumentieren.
Um ihre Unbefangenheit und Kompetenz zu gewährleisten, werden die Gutachter pro Fall von der jeweiligen zuständigen medizinischen Fachgesellschaft vorgeschlagen. Schliesslich wird der Entwurf von Rechtsanwältinnen der FMH aus rechtlicher Perspektive geprüft.
Medienkontakt:
Charlotte Schweizer
Tel. 031 / 359 11 50
kommunikation@fmh.ch
--- ENDE Artikel FMH: Gutachten stellen in 45% der Fälle Sorgfaltspflichtverletzungen fest ---
Über FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte:
Im politischen Entscheidungsprozess macht sich die FMH für eine ausgewogene Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder stark und fördert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren des Schweizer Gesundheitssystems.
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft bei der FMH ist ein eidgenössisches oder gleichwertiges Arztdiplom. Ordentliche Mitglieder erwerben gleichzeitig die Mitgliedschaft in einer der Basisorganisationen.
Diese umfassen 24 kantonale Ärztegesellschaften, den Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte VSAO und den Verein der Leitenden Spitalärzte der Schweiz VLSS.
Quellen:


Weitere Informationen und Links:
Info
Der Artikel "FMH: Gutachten stellen in 45% der Fälle Sorgfaltspflichtverletzungen fest" wurde von FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte auf Tagesthemen publiziert als Top-News. Wenn auch Sie Ihre Medienmitteilungen auf Tagesthemen publizieren möchten, finden Sie weitere Informationen auf unserer Webseite. Nutzen Sie die Reichweite von Tagesthemen, um Ihre Mitteilungen einem breiten Publikum zugänglich zu machen und Ihre Botschaften effizient zu verbreiten.
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.