Stiftung für Konsumentenschutz: Nach Helsana-Gerichtsurteil, jetzt muss das BAG handeln


Stiftung für Konsumentenschutz

29.03.2019, Das diskriminierende Bonusprogramm «Helsana+» verstösst gegen das Datenschutzrecht: Das Bundesverwaltungsgericht gibt dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Recht, beurteilt aber die indirekte Rückerstattung von Grundversicherungsprämien nicht. Das Bundesamt für Gesundheit muss nun seine Rolle als Aufsichtsbehörde wahrnehmen und die Helsana in die Schranken weisen.

Ivo Meli, Leiter Gesundheit der Stiftung für Konsumentenschutz, nimmt Stellung zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:

«Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Kritik des Konsumentenschutzes. «Helsana+» verstösst gegen das Datenschutzrecht. Nun muss ein weiterer Schritt folgen: Die Diskriminierung durch «Helsana+» muss beendet werden.»

«Auch das Bundesverwaltungsgericht bezeichnet eine indirekte Rückerstattung von Grundversicherungsprämien als rechtswidrig, es kann aber im Rahmen dieses Urteils nicht dagegen vorgehen. Das Bundesamt für Gesundheit ist die Aufsichtsbehörde für die Krankenkassen.

Es muss nun seine Aufgabe wahrnehmen und die Helsana in die Schranken weisen.»

«Das heutige Urteil zeigt einmal mehr, dass das Schweizer Datenschutzrecht der Realität hinterherhinkt. Es erlaubt, Daten zu sammeln, auch wenn diese für einen rechtswidrigen Zweck verwendet verwenden. Diese Lücke im Datenschutzrecht muss geschlossen werden.»

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hatte gegen das Bonusprogramm «Helsana+» geklagt, weil es die Datenschutzbestimmungen verletzte. Der Konsumentenschutz und neun weitere Organisation kritisieren das Bonusprogramm der Helsana ebenfalls massiv.

Dieses diskriminiert behinderte, kranke, betagte, unsportliche und technisch nicht versierte Personen sowie solche, die Wert auf Privatsphäre und Datenschutz legen


Medienkontakt:
Stiftung für Konsumentenschutz
Telefon 031 370 24 24
info@konsumentenschutz.ch

Über Stiftung für Konsumentenschutz:
Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Anbietern und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene.

Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Tagesthemen.ch

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­informationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informationsportalen gehört HELP Media AG zu den Marktleadern im Schweizer Onlinemarkt.


HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Immer aktuell informiert

Abonnieren Sie den Reise-Newsletter und Sie sind stets aktuell informiert.

Newsletter abonnieren

Alle Angaben ohne Gewähr

Kontakt

  • Email:
    info@help.ch

  • Adresse:
    HELP Media AG
    Geschäftshaus Airgate
    Thurgauerstrasse 40
    8050 Zürich

  • Zertifikat:
    SADP

Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung