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FMH: Kohärente Datenstrategie ist dringend notwendig


FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte

22.02.2019, Der Bund sammelt auf verschiedenen Wegen viele Daten der Krankenversicherten. Dies führt nicht nur zu Datenfriedhöfen, sondern verletzt die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und Rechtmässigkeit.

Die FMH unterstützt im Grundsatz die geplante Revision des Krankenversicherungsgesetztes KVG und des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes KVAG. Befürwortet wird insbesondere, dass die Versicherer dem Bundesamt für Gesundheit BAG künftig nur gruppierte und zusammengefasste Daten der Versicherten weitergeben müssen, ausser wenn diese für die Erfüllung klar definierter Aufgaben nicht genügen.

Die FMH empfiehlt, auf eine Erweiterung der Datenlieferung auf Medikamente (EFIND5) sowie medizinische Mittel und Gegenstände (EFIND6) zu verzichten.
Mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung» dürfen die Versicherer künftig grundsätzlich nur aggregierte Daten ihrer Versicherten an das Bundesamt für Gesundheit BAG weitergeben. Die Lieferung von Daten der einzelnen Versicherten (Individualdaten) soll neu auf Gesetzesstufe eingeschränkt werden. Nur wenn der Bundesrat geprüft hat, dass aggregierte Daten für die Erfüllung klar definierter Aufgaben nicht genügen und diese Daten auch nicht anderweitig zu beschaffen sind, kann er Individualdaten einfordern.

Die FMH fordert vom Bundesrat einen Nachweis
Bisher hat der Bundesrat nicht nachweisen können, dass zur Erfüllung der Aufgaben überhaupt Individualdaten notwendig sind. Bevor der Gesetzgeber dem Bundesrat nun die Kompetenz zur Erhebung von Individualdaten für abschliessend definierte Aufgaben gibt, hat der Bundesrat diesen Nachweis zu erbringen. Demzufolge soll das Gesetz vorerst nur die Lieferung aggregierter Daten erlauben, bis der Bundesrat diesen Nachweis erbracht hat.

Keine weitere Ausweitung der Datenerhebung
Eine Kommissionsminderheit verlangt die Ausweitung der Datenerhebung auf die Medikamente (EFIND5) sowie Mittel und Gegenstände (EFIND6). Aus Gründen der Verhältnismässigkeit und Datensparsamkeit ist diese Erweiterung auf die Medikamente sowie Mittel und Gegenstände jedoch abzulehnen.

Kohärente Datenstrategie ist dringend notwendig
Die FMH hält es für dringend notwendig, dass der Bund eine kohärente Datenstrategie im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP an die Hand nimmt. Aktuell sammeln verschiedene Bundesämter Daten, was zu Doppelspurigkeiten und Datenfriedhöfen führt. Mit einer kohärenten Datenstrategie kann nicht nur die administrative Belastung der Leistungserbringer und Versicherer reduziert, sondern auch der Persönlichkeitsschutz der Versicherten gewahrt werden.

Die FMH begrüsst daher das Postulat «Kohärente Datenstrategie für das Gesundheitswesen» der SGK- SR.


Medienkontakt:
Jeanine Glarner
Tel. 031 359 11 50
kommunikation@fmh.ch

Über FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte:
Die FMH setzt sich dafür ein, dass alle Patientinnen und Patienten in der Schweiz Zugang zu qualitativ hochstehender und finanziell tragbaren medizinischen Leistungen haben.

Im politischen Entscheidungsprozess macht sich die FMH für eine ausgewogene Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder stark und fördert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren des Schweizer Gesundheitssystems.

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft bei der FMH ist ein eidgenössisches oder gleichwertiges Arztdiplom. Ordentliche Mitglieder erwerben gleichzeitig die Mitgliedschaft in einer der Basisorganisationen.

Diese umfassen 24 kantonale Ärztegesellschaften, den Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte VSAO und den Verein der Leitenden Spitalärzte der Schweiz VLSS.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch


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