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Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom: Mobilfunkfrequenzen für 5G in der Schweiz vergeben


Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom

11.02.2019, Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat die Vergabe von neuen Mobilfunkfrequenzen erfolgreich abgeschlossen. Alle drei bisherigen Betreiberinnen Salt, Sunrise und Swisscom konnten im Rahmen einer Auktion eine breite Palette an neuen Frequenzen erwerben. Diese sind die Voraussetzung für die Entwicklung der schnellen Mobilfunktechnologie 5G. Die Auktionseinnahmen für den Bund belaufen sich auf rund 380 Millionen Franken. Die Auktion dauerte vom 29. Januar 2019 bis zum 7. Februar 2019.

Im Auftrag der ComCom hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) erfolgreich eine breite Palette an zusätzlichen Mobilfunkfrequenzen (700 MHz, 1400 MHz und 3500 MHz) versteigert. Die Einnahmen in der Höhe von 379‘292‘728 Franken fliessen als ausserordentliche Erträge in die Bundeskasse.

Zur Teilnahme an der Auktion hatten sich die vier Unternehmen Dense Air Ltd, Salt, Sunrise und Swisscom beworben. Alle Bewerberinnen wurden zugelassen und haben an der Auktion teilgenommen. Während Dense Air Ltd letztlich keine Frequenzen erwarb, konnten die Netzbetreiberinnen Salt, Sunrise und Swisscom je eine breite Palette an neuen Frequenzen ersteigern (Siehe PDF).

Fünf Frequenzblöcke à 5 MHz im 2600 MHz-Band sowie in den 700- und 1400 MHz-Bereichen blieben unverkauft. Bei Letzteren handelt es sich um sog. zusätzliche Downlinkfrequenzen („supplementary downlink“), die zukünftig für erhöhte Kapazitäten beim Herunterladen von Daten eingesetzt werden können. Die nicht vergebenen Frequenzen verbleiben beim Bund und werden zu einem späteren Zeitpunkt erneut ausgeschrieben.

Die an der Auktion teilnehmenden Firmen haben entsprechend dem Auktionsergebnis die nachfolgend dargestellten Kosten zu tragen:

Salt: CHF 94'500’625, Sunrise: CHF 89'238’101, Swisscom: CHF 195'554’002.

Die Frequenzen werden für 15 Jahre vergeben, was den Betreiberinnen langfristige Planungssicherheit beim Netzaufbau gibt. Das Auktionsergebnis wurde in einer vor Bundesverwaltungsgericht anfechtbaren Verfügung festgehalten.

Mobilfunk der fünften Generation (5G)

Für die Einführung von 5G benötigen die Netzbetreiberinnen die nun vergebenen zusätzlichen Frequenzen. Die Frequenzvergabe ist damit von zentraler Bedeutung für die Digitalisierung der Schweiz und erfolgt im Einklang mit der bundesrätlichen Strategie „Digitale Schweiz“. Neben leistungsfähiger Mobilkommunikation wird 5G in Zukunft viele neue Anwendungen ermöglichen, etwa im Internet der Dinge (IoT), für medizinische Anwendungen (eHealth), bei bildverarbeitenden Anwendungen (Virtual Reality, Augmented Reality) oder für selbstfahrende Fahrzeuge. Die Schweiz gehört in Europa zu den ersten Ländern, welche die 5G Frequenzen den Netzbetreiberinnen bereits zur Verfügung stellen konnte.

Effiziente Frequenzvergabe dank Auktion

Frequenzen stellen ein knappes öffentliches Gut dar, für die gemäss den gesetzlichen Vorgaben ein angemessener Preis zu entrichten ist. Ziel der Frequenzvergabe war aber nicht ein möglichst hoher Auktionserlös, sondern eine effiziente Frequenzzuteilung zur Sicherstellung einer ausgezeichneten Mobilfunkversorgung der Schweiz.

Die Frequenzvergabe erfolgte mittels einem vergleichsweise einfachen Auktionsformat (sog. «Clock- Auction»). Dieses Auktionsformat hat es den Bieterinnen erlaubt, gleichzeitig auf Frequenzblöcke in allen zu vergebenden Frequenz-kategorien zu bieten (vgl. Erläuterungen im Medienrohstoff).

Mit Bietbeschränkungen (sog. «spectrum caps») hat die ComCom sichergestellt, dass alle Mobilfunkbetreiberinnen eine breite Palette an 5G-Frequenzen zu tragbaren Preisen erwerben konnten.

Die Auktion dauerte insgesamt 8 Arbeitstage. 29 Bietrunden wurden über ein elektronisches Auktionssystem der englischen Firma DotEcon Ltd abgewickelt. Dieses System wurde bereits für die Frequenzvergabe durch die ComCom im Jahr 2012 sowie in zahlreichen anderen Ländern erfolgreich eingesetzt. Das System ist speziell gesichert und ermöglicht ein zuverlässiges Bietverfahren via Internet.


Medienkontakt:
Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom
Dr. Stephan Netzle
E-Mail: comcom@comcom.admin.ch
Tel. +41 (0)58 463 52 90

Über Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom:
Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) ist die unabhängige Konzessions- und Regulierungsbehörde im Fernmeldebereich und wurde durch das Fernmeldegesetz (FMG) vom 30. April 1997 ins Leben gerufen.

Die Kommission besteht aus sieben von Bundesrat ernannten Mitgliedern, die unabhängige Sachverständige sein müssen. Die Kommission unterliegt in ihren Entscheiden keinen Weisungen vom Bundesrat und Departement. Sie ist von den Verwaltungsbehörden unabhängig und verfügt über ein eigenes Sekretariat. Sie informiert die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit und erstellt zuhanden des Bundesrates jährlich einen Tätigkeitsbericht.

Beim Vollzug des Fernmelderechtes kann die Kommission das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beiziehen und ihm Weisungen erteilen. Die Kommission hat einzelne ihrer Aufgaben an das BAKOM delegiert.

Tätigkeiten und wichtigste Aufgaben der Kommission

- Vergabe von Konzessionen für die Nutzung des Funkfrequenzspektrums

- Erteilung der Grundversorgungskonzession

- Festlegung der Zugangsbedingungen (Entbündelung, Interkonnektion, Mietleitungen, usw.), wenn die Anbieterinnen in Verhandlungen keine Einigung erzielen

- Genehmigung der nationalen Nummerierungspläne

- Regelung der Modalitäten der Nummernportabilität und der freien Wahl der Dienstanbieterin

- Entscheid über Aufsichtsmassnahmen (Art. 58 FMG) und Verwaltungssanktionen (Art. 60 FMG)

Quelle: ComCom

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


Weitere Informationen und Links:



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