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Bundesamt für Justiz: Erstmals über 50 % der Betreibungen elektronisch abgewickelt


Bundesamt für Justiz

24.01.2019, 2018 wurden im Austausch von Betreibungsdaten zwischen Gläubigern (natürliche und juristische Personen) und Betreibungsämtern erstmals über 50 % der Betreibungsverfahren elektronisch im eSchKG- Verbund abgewickelt. In den Kantonen Neuenburg, Schaffhausen, Genf und Bern wurden im vergangenen Jahr sogar mehr als zwei Drittel aller Betreibungsbegehren elektronisch eingereicht.

Gesamtschweizerisch wurde bereits 2016 mehr als 1 000 000 Betreibungsverfahren gemäss Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) elektronisch abgewickelt.

2018 traf dies erstmals auf mehr als die Hälfte aller Verfahren zu mit 1674 Mio. oder rund 55 %. 2017 betrug der Anteil zwei Fünftel, 2016 ein Drittel, 2015 ein Viertel, 2014 ein Fünftel, 2013 ein Sechstel und 2012 wurde jedes siebte Betreibungsbegehren elektronisch eingereicht.

Während zu Beginn des Projektes vor allem der Kanton Freiburg an der Spitze lag, haben im letzten Jahr die Kantone Neuenburg und Schaffhausen (über 69 %) sowie Genf und Bern (über 67 %) diese Position übernommen.

Projektstart 2007
Zusammen mit Betreibungsämtern, Gläubigerinnen und Gläubigern sowie Softwareherstellerinnen hat das Bundesamt für Justiz BJ den eSchKG-Standard für den elektronischen Austausch von Betreibungsdaten entwickelt. Gestartet wurde das Projekt 2007 und Ende 2007 wurden die ersten 32 Betreibungsbegehren nach dem eSchKG-Standard eingereicht.

In den folgenden Jahren stieg diese Zahl langsam an. eSchKG wurde für das Massengeschäft entwickelt und wird von allen Betreibungsämtern in der Schweiz unterstützt. Seit 2011 sind die Betreibungsämter verpflichtet, Eingaben auch elektronisch entgegen zu nehmen.


Medienkontakt:
Urs Paul Holenstein
Bundesamt für Justiz
info@bj.admin.ch
T +41 58 463 53 36

Über Bundesamt für Justiz:
Das Bundesamt für Justiz ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es ist eines von vier Bundesämtern des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD mit Sitz in Bern.

Das Spiel um Geld findet seine verfassungsmässige Grundlage in Artikel 106 der Bundesverfassung. Diese unterteilt den Markt in den Spielbankenbereich (Glücksspiele) einerseits und den Lotterie- und Wettbereich andererseits. Erstere sind geregelt durch das Bundesgesetz über die Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Juni 1998 (SBG); letztere durch das Bundesgesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 (LG).

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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