Obergericht Zürich weist Klage gegen Julius Bär ab

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24.04.2018, Das Obergericht Zürich hat in Sachen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
(BvS) gegen Bank Julius Bär & Co. AG das erstinstanzliche Urteil zugunsten von Julius Bär
bestätigt. Dieses zweitinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wie offengelegt, erhob die BvS im September 2014 in Zürich Klage gegen Julius Bär als Nachfolgerin der ehemaligen Cantrade in der Höhe von CHF 97 Millionen plus seit dem Jahr 1994 aufgelaufene Zinsen. Die BvS bezeichnet sich als zuständige deutsche Behörde für die Einforderung von zwischen 1990 und 1992 erfolgten angeblich nichtautorisierten Geldbezügen vom Konto einer Aussenhandelsgesellschaft der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) bei der Cantrade.
Das Obergericht Zürich bestätigte am 18. April 2018 das erstinstanzliche Urteil zugunsten von Julius Bär und wies die Klage ab. Dieses zweitinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Forderungen der BvS wurden unter der Transaktionsvereinbarung aus dem Jahr 2005 im Rahmen der mit Bezug auf die erworbenen Gesellschaften abgegebenen Zusicherungen gegenüber der Verkäuferin angemeldet.
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