Stiftung für Konsumentenschutz: Bundesverwaltungsgericht heisst Mehrwertsteuer-Rückforderung der SKS gut

News von Stiftung für Konsumentenschutz
14.03.2017, Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Beschwerdesache der Mehrwertsteuer-Rückforderung im
Sinne der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und ihren Partnern FRC und ACSI entschieden. Im
Urteil vom 6. März 2017 verpflichtet es das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), die zu viel
bezahlten Mehrwertsteuern auf den Radio- und Fernsehgebühren (Billag), rückwirkend für den
Zeitraum 2005 bis 2015, zurückzuerstatten. Der Entscheid kann noch an das Bundesgericht
weitergezogen werden. Die SKS und ihre Partner vertreten bisher insgesamt rund 4800 Kläger,
weitere Gebührenzahler können sich ab sofort wieder dem Begehren anschliessen. Angestrebt wird
jedoch die Rückerstattung der Mehrwertsteuer an alle Gebührenzahler. Die SKS ruft deshalb in einem
offenen Brief den BAKOM-Direktor Philipp Metzger auf, auf den Weiterzug der Urteile an das
Bundesgericht zu verzichten und die Mehrwertsteuer allen Gebührenpflichtigen zurückzuerstatten.
Die SKS und ihre Partner FRC und ACSI streben allerdings eine generelle Lösung für alle – auch für die nicht registrierten – Gebührenzahler an. Die SKS ruft deshalb BAKOM-Direktor Philipp Metzger in einem offenen Brief auf, auf den Weiterzug der Urteile an das Bundesgericht zu verzichten und die Mehrwertsteuer umgehend allen Gebührenzahlern zurückzuerstatten. Dieser Aufruf kann auf der SKS- Website mitunterzeichnet werden – bisher sind bereits über 11‘000 Unterschriften zusammengekommen.
Medienkontakt:
Sara Stalder
Geschäftsleiterin SKS
078 710 27 13
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