SECO: Frankenstärke: Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung


Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

News von SECO

14.01.2016, Der Bundesrat hat am 13. Januar 2016 die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate verlängert. Gleichzeitig wird die Karenzzeit auf einen Tag pro Abrechnungsperiode reduziert. Diese Verordnungsänderung tritt am 1. Februar 2016 in Kraft und gilt bis am 31. Juli 2017. Die vom starken Schweizer Franken betroffenen Unternehmen haben dadurch mehr Zeit, um sich an die neue Marktlage anzupassen.

Bis Ende Januar 2016 konnten Unternehmen während maximal zwölf Monaten innerhalb von zwei Jahren Kurzarbeitsentschädigung geltend machen. Durch die Verlängerung dieser Höchstbezugsdauer auf achtzehn Monate per 1. Februar 2016 haben die betroffenen Unternehmen mehr Zeit, um sich an die neue Ausgangslage anzupassen und allenfalls neue Absatzmärkte zu erschliessen. Von der Möglichkeit profitieren sowohl die Beschäftigten als auch die Unternehmen. Die Beschäftigten bleiben im Betrieb und sind versichert. Den Unternehmen bleibt das Know-how der Mitarbeitenden erhalten.

Im Jahr 2016 wird mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 3,6 Prozent gerechnet, was spürbar über dem langfristig erwarteten schweizerischen Mittelwert liegt. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist Kurzarbeit ein wirksames Mittel, um voreilige Entlassungen zu verhindern. Um einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, hat der Bundesrat deshalb die Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung und die Reduktion der Karenzzeit beschlossen. Die Karenzzeit wurde von zwei beziehungsweise drei Tagen auf einen Tag reduziert.

Die Schweizerische Nationalbank hatte am 15. Januar 2015 bekannt gegeben, dass sie den Mindestwechselkurs von 1.20 Schweizer Franken pro Euro nicht mehr halten werde. Daraufhin hat der Schweizer Franken gegenüber dem Euro stark an Wert gewonnen. Insbesondere die exportorientierten Unternehmen und deren Zulieferbetriebe leiden seither unter Arbeits- und Ertragsausfällen. Mit Weisung vom 27. Januar 2015 hatte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) bekannt gegeben, dass diese Währungsschwankung als ausserordentlich erachtet werde und deshalb als Begründung zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung anerkannt werde.


Medienkontakt:
Oliver Schärli SECO Leiter Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung

Tel. +41 (58) 462 28 77 oliver.schaerli@seco.admin.ch

--- ENDE Artikel SECO: Frankenstärke: Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung ---

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Staatssekretariat für Wirtschaft SECO:
Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Sein Ziel ist es, für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu sorgen. Dafür schafft es die nötigen ordnungs- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen.

Arbeitgebende und Arbeitnehmende sollen von einer wachstumsorientierten Politik, vom Abbau von Handelshemmnissen und von der Senkung der hohen Preise in der Schweiz profitieren.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.



Weitere Informationen und Links:


Info

Der Artikel "SECO: Frankenstärke: Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung" wurde von SECO auf Tagesthemen publiziert als Top-News. Wenn auch Sie Ihre Medienmitteilungen auf Tagesthemen publizieren möchten, finden Sie weitere Informationen auf unserer Webseite. Nutzen Sie die Reichweite von Tagesthemen, um Ihre Mitteilungen einem breiten Publikum zugänglich zu machen und Ihre Botschaften effizient zu verbreiten.


Newsletter abonnieren

Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren

Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Tagesthemen.ch

Tagesthemen.ch liefert täglich Nachrichten und Events aus der Schweiz. Wir berichten über Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kultur und bieten verlässliche, topaktuelle Informationen.


Tagesthemen in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) LinkedIn Blogger

Immer aktuell informiert

Abonnieren Sie den Newsletter und Sie sind stets aktuell informiert.

Newsletter abonnieren

Alle Angaben ohne Gewähr.

Partner

Help.ch   Swiss Label   Schweiz.Digital

Kontakt

  • Email:
    info@help.ch

  • Adresse:
    HELP Media AG
    Geschäftshaus Airgate
    Thurgauerstrasse 40
    8050 Zürich


Copyright © 1996-2025 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung