WEKO eröffnet Untersuchung wegen möglicher Absprachen im Handel mit Edelmetallen
News von WEKO
28.09.2015, Die Wettbewerbskommission (WEKO) untersucht, ob es zwischen verschiedenen
Banken zu unzulässigen Absprachen beim Handel mit Edelmetallen gekommen ist.
Als Edelmetalle gelten Gold, Silber, Platin und Palladium.
Medienkontakt:
Prof. Dr. Patrik Ducrey Stv. Direktor 058 464 96 78 079 345 01 44 patrik.ducrey@weko.admin.ch
Dr. Olivier Schaller Vizedirektor 058 462 21 23 079 642 62 88 olivier.schaller@weko.admin.ch
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Über Wettbewerbskommission WEKO:
Die Wettbewerbskommission entscheidet und verfügt auf Antrag des Sekretariats. Die gesamte Tätigkeit der Wettbewerbskommission untersteht den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG), soweit das Kartellgesetz (KG) nicht davon abweicht. Ergibt ein Verfahren, dass wirksamer Wettbewerb durch Kartellabsprachen, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen oder Unternehmenszusammeschlüsse in unzulässiger Weise beschränkt wird, verfügt die Wettbewerbskommission direkt gegen den Verursacher. Die Entscheide können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Gegen deren Entscheide wiederum kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.
Neben der Verfügungskompetenz hat die Wettbewerbskommission die Aufgabe, Empfehlungen und Stellungnahmen an politische Behörden abzugeben sowie Gutachten zu Wettbewerbsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu erstatten. Dadurch bietet sich ihr die Möglichkeit, bereits im politischen Prozess der Festlegung der gesetzlichen „Spielregeln" den wettbewerbspolitischen Anliegen Nachachtung zu verschaffen.
Quelle: WEKO
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