Konzentration auf Kernkompetenz: SBB richtet den ärztlichen Dienst neu aus.


Schweizerische Bundesbahnen SBB

19.02.2015, Die SBB richtet ihren ärztlichen Dienst, den Medical Service (AeD), neu aus. Ab Sommer 2017 wird sich ein neu zu gründendes SBB internes Kompetenz-Center primär auf die fachliche Führung, die Qualitätssicherung sowie die Beratung konzentrieren. Die medizinischen Leistungen wie Erstuntersuchungen oder periodische Untersuchungen werden an einen spezialisierten Drittanbieter übertragen. Sämtliche Mitarbeitenden des AeD haben beim Übertritt eine gesicherte Anstellung beim Drittanbieter. Es werden keine Mitarbeitenden entlassen. Die SBB stimmt das Vorgehen mit den Sozialpartnern ab.

Per Sommer 2017 bündelt die SBB Aufgaben des Medical Service (AeD)  im arbeitsmedizinischen Bereich in einem neu zu gründenden SBB internen Kompetenz-Center (KC). Das künftige Kompetenz-Center konzentriert sich auf die fachliche Führung, den Dienstleistungseinkauf, die Qualitätssicherung sowie die Beratung mit hohem SBB Bezug. Medizinische Leistungen wie beispielsweise Erstuntersuchungen oder periodische Untersuchungen lagert die SBB an einen spezialisierten Drittanbieter aus. Der Drittanbieter wird im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung voraussichtlich 2016 ermittelt. Das SBB interne Kompetenz-Center wird seine Dienstleistungen neu ausschliesslich der SBB AG und ihren Konzerngesellschaften zur Verfügung stellen.

Die SBB kann durch das neue Geschäftsmodell ihr Angebot flexibler auf die gesetzlichen und marktüblichen Anforderungen anpassen sowie die Qualität und Quantität der medizinischen Leistungen für die SBB langfristig sichern.

Der Medical Service beschäftigt heute rund 40 Mitarbeitende. Der künftige Drittanbieter ist verpflichtet, alle Vermögenswerte des AeD, die laufenden Verträge mit Drittkunden sowie alle Mitarbeitenden zu übernehmen. Die AeD- Mitarbeitenden können sich auf die Stellen des Kompetenz-Centers intern bewerben. In einem nächsten Schritt arbeitet die SBB ein Detailkonzept zum weiteren Vorgehen aus und stimmt dieses mit ihren Sozialpartnern ab.


Medienkontakt:
SBB AG Kommunikation Hilfikerstrasse 1 3000 Bern 65 press@sbb.ch www.sbb.ch
www.sbb.ch/sbb-konzern/medien/medienmitteilungen.newsdetail.2015-2-1802_2.html

Über Schweizerische Bundesbahnen SBB:
Wir bringen täglich über 1,25 Millionen Reisende und 205'000 Tonnen Güter ans Ziel. Aber wir sind mehr als nur die Eisenbahn: 32'300 leidenschaftliche Mitarbeitende machen uns zum Rückgrat des öffentlichen Verkehrs und arbeiten mit uns an unserer Vision für die Mobilität der Zukunft.

Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.

In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.

Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.

Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.

Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.

Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Tagesthemen.ch

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­informationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informationsportalen gehört HELP Media AG zu den Marktleadern im Schweizer Onlinemarkt.


HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Aktuelle News

Jeder zehnte neue Lastwagen mit Alternativ-Antrieb
auto-schweiz Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure, 17.05.2024

Vietnam: VIER PFOTEN rettet den letzten Bären einer Bärenfarm in der Provinz Binh Duong
VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz, 17.05.2024

Siehe mehr News

Immer aktuell informiert

Abonnieren Sie den Reise-Newsletter und Sie sind stets aktuell informiert.

Newsletter abonnieren

Alle Angaben ohne Gewähr

Kontakt

  • Email:
    info@help.ch

  • Adresse:
    HELP Media AG
    Geschäftshaus Airgate
    Thurgauerstrasse 40
    8050 Zürich

  • Zertifikat:
    SADP

Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung