Abstandsgebot ersetzt Versammlungsverbot - Fürstentum Liechtenstein

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22.05.2020, Vaduz (ots) - Die Regierung hat am 20. Mai beschlossen, das zum Schutz vor dem Coronavirus erlassene Verbot von Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum durch ein Abstandsgebot zu ersetzen. Ab sofort gilt, dass bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten ist. Es gibt keine Beschränkung in Bezug auf die Personenanzahl mehr. Wie bisher sorgen die Landespolizei und die Gemeindepolizei für die Einhaltung der Vorgaben. Zu betonen ist, dass das Verbot der Durchführung von öffentlichen oder privaten Veranstaltungen bestehen bleibt.

Das Fürstentum Liechtenstein verzeichnete bisher insgesamt 82 laborbestätigte Fälle (Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind). Innerhalb des letzten Tages wurden keine zusätzlichen Fälle gemeldet. Bisher trat ein Todesfall im Zusammenhang mit einer laborbestätigten COVID-19-Erkrankung auf. Für weitere Informationen wird auf die Homepage www.regierung.li/coronavirus verwiesen.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft

Manuel Frick, Generalsekretär

T +423 236 60 19

--- ENDE PRESSEMITTEILUNG Abstandsgebot ersetzt Versammlungsverbot - Fürstentum Liechtenstein ---

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Über Regierung des Fürstentums Liechtenstein:

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein ist das oberste Exekutivorgan Liechtensteins. Diese als Kollegialorgan aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten bestehende Regierung ist sowohl dem Landtag als höchstes

Legislativorgan als auch dem Landesfürsten als Staatsoberhaupt verantwortlich. Sie wird für eine Dauer von vier Jahren vom Fürsten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Ihren Sitz hat die Regierung im liechtensteinischen Hauptort Vaduz.

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