Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Uri

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16.07.2026, Durch die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen ist die Brandgefahr im ganzen Kantonsgebiet weiter angestiegen. Die gewitterartigen Niederschläge der vergangenen Tage haben nicht für eine flächendeckende Entspannung der Situation gesorgt und in nächster Zeit ist keine langanhaltende Regenperiode zu erwarten.

Aufgrund dieser Beurteilung erlässt die Sicherheitsdirektion nach Rücksprache mit den Einwohnergemeinden ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Dies bedeutet Folgendes:

Es ist verboten:

Feuer im Freien zu entfachen (gilt auch für sämtliche Feuerstellen);
Feuerwerk abzubrennen;
Höhenfeuer zu entfachen;
grillieren in Gärten oder in Cheminées mit Holz oder Holzkohle;
Heissluftballone oder «Himmelslaternen» steigen zu lassen;
brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Von diesem Verbot ausgenommen sind:

Das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit einem Gas- oder Elektrogrill;
Behördlich bewilligte Feuerwerke auf Seen, wie das Grossfeuerwerk auf dem Urnersee in Flüelen am 31. Juli 2026.

Den Feuerwehrorganisationen des Kantons Uri ist es jedoch erlaubt, fest eingerichtete Feuerstellen im Zivilschutz- und Ausbildungszentrum KRUMP, Erstfeld, für Übungs- und Ausbildungszwecke zu benutzen.

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot kann mit Busse bestraft werden. Dieses Verbot bleibt bis auf Weiteres bestehen. Bei sich verändernden Witterungsbedingungen erfolgt eine Neubeurteilung.

Weitere Informationen über die aktuelle Lage finden sich im Internet unter www.naturgefahren.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder unter www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie auf der App von MeteoSchweiz (unter Gefahren).

Die Feuerwehren, die Forstfachleute des Kantons Uri und die Kantonspolizei danken der Bevölkerung für das entgegengebrachte Verständnis und das achtsame Verhalten, damit Bevölkerung und Natur vor Schäden bewahrt werden können.

Medienkontakt:
Amtsvorsteher Roland Wüthrich
Roland.Wuethrich@ur.ch
+41 41 875 2314

--- ENDE ARTIKEL Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Uri ---

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.

Über Kantonale Verwaltung Uri:

Das Tal Uri wurde 853 von Ludwig dem Deutschen der von ihm gestifteten Fraumünsterabtei zu Zürich geschenkt. Dadurch gelangte Uri unter die Gewalt der Reichsvogtei von Zürich. Nach dem Aussterben der Zähringer, welche dieselbe besessen hatten (1218), verlieh Friedrich II. die hoheitlichen Rechte über Uri den Habsburgern; aber schon 1231 erwirkten sich die Urner von seinem Sohn König Heinrich VII. die Reichsunmittelbarkeit, welche ihnen 1274 auch von Rudolf von Habsburg bestätigt wurde.

Uri fasziniert durch seine Vielseitigkeit - von den milden Ufern des Urnersees über schmucke Dörfer bis hinauf zu den majestätischen Bergspitzen ist es hier meist nicht mehr als ein Katzensprung.

Ebenso vielfältig wie die Landschaft ist das Urner Freizeit- und Ferienangebot. Rund um den Urnersee liegt ein wahres Paradies an Sport- und Wandermöglichkeiten. Oder lassen Sie sich von der imposanten Berglandschaft verzaubern.

In Uri finden Sie alles, was Sie sich für erlebnisreiche Ferientage wünschen: Berge und Seen, Sport und Spass, gemütliche Hotels und heimelige Gasthöfe, Ruhe und Erholung - und vor allem aufgestellte Leute, die Sie gerne verwöhnen, damit Sie sich in den Urner Ferienorten so richtig wohl fühlen.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.

Quellen & Netzwerke:
Aktuellenews HELP.ch
Zusätzliche Datei-Verweise:
Kantonale Verwaltung Uri (Firmenporträt)